14.

Erfährt meine Krankenkasse oder mein Arbeitgeber von meiner Psychotherapie?

Ihre gesetzliche Krankenkasse erfährt von der Psychotherapie, wenn diese über sie abgerechnet wird. Dabei erhält sie die für die Abrechnung erforderlichen Informationen. Die konkreten Inhalte der Therapiegespräche werden nicht an die Krankenkasse weitergegeben. 

Ihr Arbeitgeber erfährt grundsätzlich nicht, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen.

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